GSA Wohnbauträger GmbH: Balancebild mit steigender Verschuldung trotz stabiler Aktiva

Die jüngste Bilanz der GSA Wohnbauträger GmbH offenbart eine steigende Verschuldung trotz einer weitgehend stabilen Aktivseite. Die Eigenkapitalquote fällt im Vergleich zu Vorjahren deutlich zurück.

Die Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2024 der GSA Wohnbauträger GmbH zeigt eine Bilanzsumme von rund 7.879.360 Euro. Das Eigenkapital beläuft sich auf 1.236.150 Euro, während die Verbindlichkeiten 6.643.210 Euro betragen. Die Eigenkapitalquote liegt damit bei 16 Prozent. Diese Werte wurden auf ganze Zahlen gerundet.\nIm Vergleich dazu ergab sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 7.551.948 Euro, ein Eigenkapital von 1.393.903 Euro, Verbindlichkeiten von 6.158.045 Euro und eine Eigenkapitalquote von 18 Prozent.\nNoch stärker war der Unterschied zum Stichtag 31. Dezember 2022: Die Bilanzsumme lag bei 11.896.768 Euro, das Eigenkapital bei 1.762784 Euro, die Verbindlichkeiten bei 10.133.984 Euro und die Eigenkapitalquote betrug 15 Prozent.\nDiese Gegenüberstellung lässt drei Beobachtungen erkennen. Erstens fiel die Aktivseite von 2022 auf 2023 deutlich ab und blieb 2024 auf einem moderaten Niveau. Zweitens sank das Eigenkapital 2024 erneut gegenüber 2023, nachdem es 2022 auf einem höheren Niveau gestiegen war. Drittens nahm die Verschuldung relativ zum Eigenkapital zu, da die Verbindlichkeiten während der Periode stärker wuchsen als das Eigenkapital.\nAus dieser Entwicklung ergibt sich eine veränderte Risikostruktur der Bilanz. Die geringere Eigenkapitalausstattung erhöht die Abhängigkeit von Fremdkapital und kann die Refinanzierungskosten beeinflussen, insbesondere im Umfeld kapitalintensiver Immobilienprojekte.\nZudem zeigen die Vorjahresvergleiche, dass die Eigenkapitalquote zwischen 2022 und 2023 deutlich gestiegen war und anschließend zurückging. Das Muster deutet darauf hin, dass externe Finanzierungsquellen in der jüngsten Periode stärker ins Gewicht gefallen sind.\nUnabhängig von Marktbedingungen wurden die Bilanzabgaben in allen drei Fällen fristgerecht eingereicht; späte Bilanzabgaben sind daher nicht zu beanstanden.\nFür die Praxis bedeutet das, dass eine Stabilisierung der Eigenkapitalbasis sinnvoll wäre, um die Abhängigkeit von Fremdkapital zu reduzieren, besonders in einer Branche, in der Projektfinanzierungen und Mietentwicklung üblicherweise Bewegungen am Kapitalmarkt ausgesetzt sind.