Die Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2024 zeigt eine leichte Verbesserung der Kapitalstruktur. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Eigenkapitalquote, und die Bilanzsumme entwickelt sich moderat.
Die Jahresbilanz zum Stichtag 31. Dezember 2024 der Bachmanngut GmbH in Euro präsentiert sich stabil, mit einer Aktiva gesamt von 2.349.204 Euro. Das Eigenkapital beläuft sich auf 1.746.343 Euro, wodurch sich eine Eigenkapitalquote von rund 74 Prozent ergibt. Die Verbindlichkeiten liegen bei 602.861 Euro. Der Abschluss wurde am 25. August 2025 eingereicht; der Zeitraum vom Stichtag bis zur Einreichung betrug somit weniger als zwölf Monate, weshalb keine späte Bilanzabgabe kritisiert wird.
Aus Vorjahresperspektive zeigt sich Folgendes: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme 2.149.541 Euro, das Eigenkapital 1.569.871 Euro und die Eigenkapitalquote 73 Prozent. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 579.670 Euro.
Zur Stichtagsbetrachtung 31. Dezember 2022 ergeben sich Folgendes: Bilanzsumme 2.265.686 Euro, Eigenkapital 1.499.606 Euro, Eigenkapitalquote 66 Prozent. Verbindlichkeiten 766.080 Euro.
Die Entwicklung der Kapitalstruktur über die drei Stichtage hinweg deutet auf eine klare Substanzstärkung hin: Das Eigenkapital stieg von 1.499.606 Euro 2022 auf 1.746.343 Euro 2024, ein Zuwachs von rund 16 Prozent; die Verbindlichkeiten bewegten sich im Bereich von rund 603.000 Euro 2024, was eine ausgewogene Bilanzstruktur signalisiert. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 66 Prozent 2022 auf 74 Prozent 2024, wobei der Zwischenwert 2023 bei 73 Prozent lag.
Im Hinblick auf die Jahresvergleiche lässt sich festhalten, dass die Gesellschaft ihre Kapitalstärke ausgebaut hat, während die Bilanzsumme moderat zugenommen hat. Die Erhöhung des Eigenkapitals erfolgte vor allem durch Rücklagenbildung oder Gewinnthesaurierung, während die Verschuldung im Verhältnis zur Bilanzsumme im moderaten Rahmen blieb. Diese Konstellation spricht aus neutraler Sicht für eine stabile Eigenkapitalbasis, die auch bei potenziellen strategischen Investitionen oder Betriebserweiterungen eine solide Grundlinie bietet.
Zu der Frage der verspäteten Bilanzabgabe gilt für alle drei betrachteten Stichtage: Der Zeitraum zwischen Stichtag und Einreichung liegt unter zwölf Monaten; daher wird keine späte Bilanzabgabe kritisch angemerkt. Ein darüber hinausgehender Verzögerungsspielraum, der eine stärkere Verzögerung andeuten könnte, ist nicht ersichtlich. Insgesamt entspricht die Veröffentlichungsdauer damit üblichen Praxiswerten, ohne dass eine nennenswerte regulatorische oder ordnungspolitische Kritik entsteht.